Sobald sie wissen, dass sie schwanger sind, können sie eine Hebamme kontaktieren.
Die Betreuung durch eine Hebamme wird von ihrer Krankenkasse finanziert.
Im Folgenden finden sie Informationen rund um alle Hebammenleistungen, die ihnen zustehen.
Wenn sie Beratung und Hilfe bei der Suche benötigen, kontaktieren sie uns gern.

Vorgespräch
Nachdem Sie telefonisch oder per E-Mail einen ersten Kontakt zu einer Hebamme hergestellt haben und diese freie Kapazitäten für Sie hat, wird sie mit Ihnen einen Termin für ein Vorgespräch vereinbaren.
Dieses Vorgespräch dient, unter anderem, der allgemeinen Information über die Arbeit der Hebammen und die individuellen Angebote dieser Hebamme im Speziellen. Es kann bei Ihnen zu Hause, in einer Praxis oder im Geburtshaus, per Internet oder telefonisch erfolgen.
Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse nur einmal in jeder Schwangerschaft.

Hilfe bei Beschwerden
Die Gründe, um Hilfe bei Beschwerden durch eine Hebamme in Anspruch zu nehmen, sind sehr individuell und vielfältig. Als Schwangere haben Sie die Möglichkeit, sich bei Ängsten oder Fragen zu Ihrer Schwangerschaft sowie bei Beschwerden wie Übelkeit, vorzeitigen Wehen, Rückenschmerzen oder Steißlage an eine Hebamme zu wenden.
Sie kann in einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen nach Ursachen und Lösungen suchen.
Viele Hebammen ergänzen ihr Leistungsspektrum z.B. mit Akupunktur, Kinesio-Taping und anderen effektiven Verfahren.
Denn oft kann man schon mit kleinen Veränderungen im Alltag, mit gezielten Handgriffen oder therapeutischen Anwendungen eine deutliche Verbesserung bewirken.
Ein Haus- oder Praxisbesuch ist hierzu notwendig.

Beratung (über ein Kommunikationsmedium)

Bis zu 12 Mal in der Schwangerschaft übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für (kurze) Beratungen, die per Kommunikationsmedium stattfinden. Dies kann z.B. telefonisch, per E-Mail oder über eine Messenger-App erfolgen.

Vorsorgeuntersuchung
Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft werden in regelmäßigen Abständen von 2 bis 4 Wochen durchgeführt und im Mutterpass dokumentiert.
Hebammen und Ärzt:innen und führen, bis auf den Ultraschall, die gleichen Untersuchungen in der Schwangerenvorsorge durch. Die Ultraschalluntersuchungen sind den Ärzt:innen vorbehalten.
Schwangere können bei einem physiologischen Schwangerschaftsverlauf frei entscheiden, bei wem sie die empfohlenen Untersuchungen durchführen lassen wollen. Es gibt auch die Möglichkeit, diese Termine im Wechsel von Hebamme und Ärzt:in wahrzunehmen.
Zu einer Vorsorgeuntersuchung gehören die Blutdruckmessung, Urinuntersuchung, Kontrolle von Wassereinlagerungen, Bestimmung des Fundusstandes der Gebärmutter, Kontrolle der kindlichen Herztöne sowie der Lage und des Wachstums des Kindes, Überwachung der Fruchtwassermenge, ggf. Ertasten des Muttermundes und diverse Blutuntersuchungen. Auch ein Screening auf Diabetes ist vorgesehen und bei Bedarf werden Abstriche des Vaginalsekrets entnommen.

Geburtsvorbereitungskurse
Ein Geburtsvorbereitungskurs soll Sie und Ihr:e Partner:in möglichst gut auf die körperlichen, und mentalen/emotionalen Herausforderungen vor, während und nach der Geburt vorbereiten. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen von einer Hebamme durchgeführten Kurs (14 Stunden) vollständig, und die Kosten für andere Kursformen je nach Kursart zumindest anteilig.
Es gibt ganz verschiedene Kursformen, z.B. Frauenkurse mit/ohne Partner:innenabend(en), fortlaufende Kurse für Paare oder auch Kompakt- bzw. Wochenend-Paarkurse, und auch Kurse für Eltern, die ihr zweites Kind erwarten.
So werden Sie sicher einen passenden Kurs für sich finden. Bitte fragen Sie Ihre Hebamme, ob sie selbst Kurse anbietet oder Ihnen Tipps zum Kursangebot in Ihrer Umgebung geben kann.
Außerdem gibt es auch noch andere Kursangebote, wie Schwangerenschwimmen, Yoga für Schwangere und Gymnastik speziell für Schwangere.
Das Hebammennetzwerk vermittelt selbst keine Plätze in Kursen.

Die Geburtshilfe in Deutschland ist sehr breit gefächert und vielfältig. Als Schwangere steht Ihnen die Wahl Ihres Geburtsortes frei, das heißt, Sie dürfen entscheiden, wo Ihr Kind zur Welt kommt:

  • Haus- oder Geburtshausgeburt
  • Beleggeburt (mit einer Beleghebamme, die ohne Schichtwechsel, evtl. in Zusammenarbeit mit einer weiteren Hebamme, die Geburt in der Klinik begleitet)
  • Klinikgeburt (Betreuung durch die dort angestellten Hebammen im Schichtdienst), entweder stationär (für ca. 3 Tage) oder ambulant (Entlassung ca. 4h nach der Geburt)
  • kleine/stille Geburt (auch beim Verlust eines Kindes, egal in welcher Schwangerschaftswoche, kann Sie die Hebamme bei der Geburt in Ihrem gewünschten Umfeld betreuen – auch zu Hause)

Planen Sie eine Hausgeburt, Geburtshausgeburt oder eine Beleggeburt, empfehlen wir Ihnen, sich schon auf die Suche nach einer Hebamme zu begeben, sobald Ihnen die Schwangerschaft bekannt ist.

Das Wochenbett ist die Zeit nach der Entbindung und umfasst die ersten 8 Wochen. In dieser sensiblen Zeit begleitet Sie die Hebamme als medizinische Fachperson in Ihrer häuslichen Umgebung, zu Beginn täglich, später in größer werdenden Abständen.
Hierbei berät sie Sie im Umgang mit dem Neugeborenen, begleitet das Stillen und hat immer einen Blick auf das körperliche und psychische Befinden der Wöchnerin.

Die Arbeit der Hebamme im Wochenbett umfasst je nach Situation:

  • Naht- und Wundversorgung (Geburtsverletzungen der Mutter, Nabelkontrolle beim Neugeborenen)
  • Stillbegleitung bzw. Ernährungsberatung bei Flaschenernährung
  • Gewichtskontrolle des Neugeborenen
  • Handling des Neugeborenen (Wickeln, Baden, Halten, Tragen)
  • Beratung und Begleitung des medizinischen Wochenbettes (Ernährungsberatung, körperliche Rückbildung, emotionale Veränderungen bei den Eltern)
  • Unterstützung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Erkennen kontrollbedürftiger Veränderungen bei Mutter und Kind (Gelbsucht, Milchstau)
  • frühe Rückbildungsgymnastik
  • Beratung zu ärztlichen Kontrolluntersuchungen bei Mutter und Kind

Mit der Hilfe der Hebamme gelingt der Start in ein entspanntes Familienleben etwas leichter!

Besondere Situationen
Nicht jede Wochenbettzeit verläuft glücklich und unproblematisch. Auch hier steht Ihnen die Hebamme als eine Ansprechpartnerin neben den Fachärzt:innen zur Seite:

  • Begleitung des Wochenbettes bei besonderen Kindern
  • nach kleinen und stillen Geburten
  • bei krankem Neugeborenen
  • bei psychischen Besonderheiten der werdenden/gewordenen Mutter
  • schwierige Lebenssituation der Familie (Familienhebammen)

Die Kosten für die Hebamme übernimmt Ihre Krankenkasse bis mindestens 12 Wochen nach der Entbindung und maximal, solange Sie stillen bzw. bis zum 9. Lebensmonat des Kindes.

Rückbildungskurse
Manche Hebammen bieten auch Rückbildungskurse in verschiedenen Variationen an. Ihre Hebamme kann Sie dann über das Kursangebot in Ihrer Umgebung beraten.
Auch hier werden die Kosten für den Kurs von Ihrer Krankenkasse übernommen.